AGB | Zukunftsberatung

AGB von Zukunftsberatung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen

Zukunftsberatung
Inhaber Tim Akihiro Heinrich
Miltenbergstr. 8
86199 Augsburg
Bayern, Deutschland

Kontakt

E Mail: akihiro@zukunftsberatung.net
Telefon: +49 152 11371845


mit Geschäftssitz in Augsburg, (nachfolgend referenziert als „Zukunftsberatung“)

und Auftraggebern.

Die AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
Verträge mit Verbrauchern werden individuell und ohne Geltung dieser AGB geschlossen.

1. Geltungsbereich und Leistungen

  1. Diese AGB gelten für Leistungen von Zukunftsberatung in den Bereichen Webseitengestaltung und Umsetzung Suchmaschinenoptimierung und Generative-Engine Optimierung, Konzeption und Umsetzung von Automationen und KI-Workflows, Social Media Management, sonstige individuelle digitale Beratungs- und Umsetzungsleistungen.

  2. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, deren Geltung wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.

  3. Der geschuldete Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus der schriftlichen Leistungsbeschreibung bzw. dem Angebot.

    Leistungen oder Eigenschaften, die dort nicht ausdrücklich aufgeführt sind, sind nicht geschuldet. Mündliche Äußerungen, Telefonate, Sprachnachrichten oder Chatnachrichten begründen keinen erweiterten Leistungsumfang.

2. Vertragsschluss

  1. Angebote sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, vierzehn Tage ab Angebotsdatum gültig.

  2. Ein Vertrag kommt zustande durch Annahme eines schriftlichen Angebots oder Bestätigung einer Auftragsbestätigung per E Mail oder durch Beginn der Leistungserbringung nach entsprechender Abstimmung.

  3. Leistungsbeschreibung, Angebot, gegebenenfalls Service Level Vereinbarungen sowie diese AGB bilden gemeinsam den Vertragsinhalt.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge und Freigaben rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung.

  2. Der Auftraggeber sichert zu, dass an den bereitgestellten Inhalten und Materialien die erforderlichen Rechte bestehen und dass deren Nutzung keine Rechte Dritter verletzt werden.

  3. Verzögerungen, die auf fehlende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers zurückgehen, verschieben vereinbarte Fristen entsprechend und können zu Mehraufwand führen.

4. Leistungserbringung und Abnahme

  1. Leistungen können je nach Vereinbarung auf Testsystemen oder direkt in Live Umgebungen bereitgestellt werden.

  2. Nach Bereitstellung der vereinbarten Leistung wird der Auftraggeber zur Abnahme aufgefordert.
    Mängel sind innerhalb von fünf Werktagen nach Bereitstellung in Textform anzuzeigen.

  3. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Anzeige wesentlicher Mängel, gilt die Leistung als abgenommen. Hiervon unberührt bleiben bestehende Gewährleistungsrechte hinsichtlich verdeckter Mängel.

  4. Änderungen nach Abnahme gelten als gesondert zu vergütende Zusatzleistungen, sofern sie nicht zur Mängelbeseitigung erforderlich sind.

  5. Form rechtserheblicher Erklärungen: Mängelanzeigen, Abnahmeerklärungen, Änderungswünsche und Freigaben bedürfen der Textform (E-Mail genügt).
    Per Telefon, Sprachnachricht oder Messenger übermittelte Erklärungen sind für den Leistungsumfang nicht maßgeblich.

  6. Abnahme durch Nutzung: Die Leistung gilt auch dann als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie produktiv nutzt oder live schaltet, insbesondere für eigene Werbung oder Kundenverkehr.
    Erfolgt die Leistung in Phasen, kann jede Phase gesondert abgenommen werden. Nachträglich geäußerte Wünsche sind keine Mängel.

  7. Support nach Abnahme: Nach Abnahme erbrachte Pflege, Unterstützung oder Anpassungen sind kostenpflichtig und nur im Rahmen eines gesonderten Wartungsvertrags geschuldet. Ein Anspruch auf unentgeltlichen laufenden Support besteht nicht. Die gesetzliche Gewährleistung bleibt unberührt.

5. Änderungen, Revisionsrunden und Zusatzleistungen

  1. Leistungen, die über den im Angebot bzw. Vertrag beschriebenen Leistungsumfang hinausgehen, gelten als Zusatzleistungen.

  1. Zusatzleistungen werden nach Aufwand zu dem jeweils vereinbarten oder im Angebot genannten Stundensatz abgerechnet, sofern keine gesonderte Pauschale vereinbart ist.

  2. Zukunftsberatung kann dem Auftraggeber vor Ausführung von Zusatzleistungen ein ergänzendes Angebot unterbreiten.

  1. Soweit im Angebot nichts anderes angegeben ist, sind je Projektphase zwei Revisionsrunden enthalten. Revisionsrunden dienen der inhaltlichen und gestalterischen Verfeinerung bereits erarbeiteter Ergebnisse. Änderungen, die nach ausdrücklicher Freigabe oder Abschluss einer Phase eine grundlegende Richtungsänderung oder einen Neustart des Projektes darstellen, gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert vergütet.

  1. Änderungswünsche sind in Textform einzureichen und werden vor Ausführung als gesondertes Angebot oder nach Aufwand zu einem Stundensatz von 50 EUR netto abgerechnet. Pro Projektphase sind zwei Revisionsrunden enthalten, weitere sind Zusatzleistungen.

6. Laufzeit und Kündigung laufender Leistungen

  1. Für laufende Leistungen wie laufende Betreuung, Wartung und Pflege, laufendes Social Media Management oder fortlaufende Automationsleistungen gilt, sofern nichts anderes vereinbart wird, eine Mindestvertragslaufzeit von drei Monaten.

  2. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um einen weiteren Monat, wenn er nicht mit einer Frist von vierzehn Tagen zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.

  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

  4. Bleiben für ein Projekt erforderliche Rückmeldungen, Freigaben oder Inhalte trotz Erinnerung länger als vierzehn Tage aus, kann Zukunftsberatung das Projekt vorübergehend pausieren und die vereinbarten Fristen entsprechend anpassen. Für eine spätere Wiederaufnahme kann eine erneute Terminierung im Projektkalender und eine angemessene Wiedereinstiegs oder Rebooking Pauschale erforderlich werden; hierüber wird der Auftraggeber vorab informiert.

7. Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die in Angeboten oder Preislisten genannten Vergütungen.
    Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

  2. Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, gelten für Projektleistungen folgende Zahlungsbedingungen
    - 50 Prozent der vereinbarten Vergütung bei Auftragserteilung
    - 50 Prozent bei Bereitstellung der finalen Ergebnisse.

  3. Finale Dateien, Zugänge zu Livesystemen oder die endgültige Live Schaltung werden erst nach Eingang der vollständigen Schlusszahlung zur Verfügung gestellt.

  4. Kosten für Drittleistungen wie Domains, Hosting, externe Software Lizenzen, API Nutzung, Werbebudgets oder sonstige Fremdkosten trägt der Auftraggeber, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wird.

  5. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist Zukunftsberatung berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu berechnen und nach vorheriger Ankündigung Leistungen vorübergehend auszusetzen, bis ausstehende Zahlungen eingegangen sind.

  1. Infrastruktur und Übergabe: Wird die Leistung übergangsweise über Konten, Hosting-Verträge oder API-Schlüssel von Zukunftsberatung betrieben, ist dies eine befristete Übergangslösung.
    Der Auftraggeber übernimmt die Infrastruktur innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme auf eigene Konten. Zukunftsberatung stellt dazu einen vollständigen Export bereit. Nach Fristablauf ist Zukunftsberatung berechtigt, den Betrieb auf den eigenen Konten einzustellen. Laufende Drittkosten trägt ab Abnahme der Auftraggeber.

8. Nutzungsrechte

  1. Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen, soweit dies zur vertraglich vorgesehenen Nutzung erforderlich ist.

  2. Weitergehende Rechte, insbesondere zur Weitergabe an Dritte oder zur Nutzung außerhalb des vertraglich vereinbarten Zweckes, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

  3. Rechte an verwendeten Dritt Lizenzen, Stock Materialien, Bibliotheken, Frameworks und ähnlichen Komponenten verbleiben beim jeweiligen Rechteinhaber und werden nur im Rahmen der jeweiligen Lizenz Bedingungen übertragen.

9. Verfügbarkeit und Haftung

  1. Für Ausfälle, Störungen oder Änderungen von Drittplattformen, Hostern, API Anbietern, Software Diensten oder Netzbetreibern, die außerhalb des Einflussbereichs von Zukunftsberatung liegen, wird keine Haftung übernommen.

  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Zukunftsberatung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesen Fällen ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden und maximal auf die Höhe der Vergütung begrenzt, die der Auftraggeber für die Leistungen in den letzten zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlt hat.

  3. Eine Haftung für entgangenen Gewinn und sonstige mittelbare Schäden ist insoweit ausgeschlossen.

  4. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz
    sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

  5. Arbeitsergebnisse werden mit fachüblicher Sorgfalt erstellt und bei Übergabe getestet. Die Verantwortung für den konkreten Einsatz, Betrieb und die inhaltliche Nutzung der Leistungen liegt beim Auftraggeber, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

  6. Erfolgsergebnisse: Erfolgsabhängige Ergebnisse, insbesondere Suchmaschinen-Rankings, Sichtbarkeit in generativen KI-Systemen (GEO), Reichweite oder Umsatz, sind kein geschuldeter Leistungserfolg und kein Abnahmekriterium. Geschuldet ist die fachgerechte Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen, nicht deren wirtschaftliches Ergebnis.

10. Referenzen

Zukunftsberatung ist berechtigt, den Namen und das Logo des Auftraggebers sowie eine sachliche Projektbeschreibung als Referenz in eigenen Medien zu verwenden, insbesondere auf der Website, in Präsentationen und Angeboten. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber vor Vertragsschluss einer Referenznennung in Textform widerspricht.

11. Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. Beide Vertragsparteien behandeln alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhaltenen vertraulichen Informationen streng vertraulich und verwenden diese ausschließlich zur Durchführung des Vertrages.

  2. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist oder eine gesetzliche Pflicht besteht.

  3. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit den jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen. Einzelheiten sind in der auf der Website abrufbaren Datenschutzerklärung geregelt. Auftragsverarbeitungsverträge werden abgeschlossen, soweit gesetzlich erforderlich.

  4. Eine Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist oder eine gesetzliche Pflicht besteht.

  5. Auf Wunsch des Auftraggebers kann vor Beginn der Zusammenarbeit eine gesonderte, gegenseitige Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) abgeschlossen werden.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts.

  2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag Augsburg.

  3. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.

Aktualisiert: 24.06.2026

© 2026 Zukunftsberatung

Dein Datenschutz ist mir wichtig - deshalb nutze ich keine optionalen Cookies.

© 2026 Zukunftsberatung

Dein Datenschutz ist mir wichtig - deshalb nutze ich keine optionalen Cookies.

© 2026 Zukunftsberatung

Dein Datenschutz ist mir wichtig - deshalb nutze ich keine optionalen Cookies.